DEKRA, TÜV und andere Experten verkünden unisono: Ist das Fahrzeug zu schwer und die Ladung ungleich verteilt, so leidet die Fahrsicherheit darunter.
Viele Wohnmobile zur Miete sind mit ihren weiten Stauräumen schon eine große Hilfe für das Gepäck. Trotzdem bleiben die Gesetze zur erlaubten Zuladungsgewicht für viele Camper ein Rätsel. Campanda erklärt, wie sich die erlaubte Zuladung berechnet.
Wohnmobil Zuladung: ein Reich für Rechenkünstler
Wir alle lernten in der Fahrschule: Zulässiges Gesamtgewicht (7,5 Tonnen oder mehr für große Fahrzeuge, 3,5 Tonnen für kleine) minus Leergewicht (steht im Fahrzeugschein) ergibt erlaubte Zuladung. Nehmen wir als Beispiel einen Camper Van mit 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Ist im Fahrzeugschein ein Leergewicht von 2 Tonnen ausgewiesen, dann könnten noch 1,5 Tonnen Gepäck beladen werden.
Mit Eintreten der EU-Zuladungsnorm EN 1646-2 im Jahr 2002 ist die Rechnung nun aber nicht mehr so einfach. Was ehemals Leergewicht hieß und alles an Bord außer Wasser und Benzin beinhaltete, hat nun einen neuen Namen: „Masse des Fahrzeugs mit Aufbau im fahrbereiten Zustand.“
Diese Gewichtsangabe beinhaltet neben dem Gewicht des Wohnmobils auch Sprit, Öl, Ersatzrad, Werkzeug, Notfallkasten, feste Zusatzausstattungen wie Fahrradträger und Klimaanlage. Auch ein Fahrer mit 75 Kilogramm ist schon eingerechnet.
Zur „Masse des Fahrzeugs mit Aufbau im fahrbereiten Zustand“ muss man nun auch folgende Zusatzgewichte hinzurechnen:
- 90 Prozent des mitgeführten Frischwasser- und Gasvorrats
- Füllung von Chemieklo und Wasserboiler
- Vier Kilo für die Kabeltrommel
- Das Gewicht jedes Mitfahrers
- 10 Kilo persönliche Habe pro Passagier
- 10 Kilo zusätzlich je Meter Gesamtlänge des Reisemobils. Also beispielsweise 60 Kilogramm bei einem 6-Meter Fahrzeug.
Das Ergebnis dieser Rechnung entspricht jetzt dem Gewicht des noch nicht beladenen Wohnmobils im fahrbereiten Zustand.
Die erlaubte Zuladung ergibt sich schließlich, indem man dieses Gesamtgewicht von der zusätzlichen Gesamtmasse im Fahrzeugschein abzieht. Diese nennt sich heute „technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand und Achslasten (ZGG)“.
WoMo Zuladung: Wäre da nicht der böse Zufall
Leider garantiert auch diese Rechnung nicht, dass Sie wirklich ohne Übergewicht verreisen. Grund dafür ist die „Fünf Prozent Regelung“ da.
In der Produktion der Wohnmobile läuft nämlich nicht immer alles nach Plan. Fahrzeugschein, Handbuch und Prospekt laufen normal durch die Druckerpresse. Damit ist das eingetragene Leergewicht für jedes Fahrzeug einer Baureihe dasselbe. Das gilt allerdings nicht für die Reisemobile selbst.
So bestellt der Hersteller beispielsweise 15 Millimeter Sperrholzplatten, geliefert werden aber Platten mit einer Stärke von 14,6 oder 15,4 Millimetern. Das ist keine Ausnahme, sondern eher die Regel.
Auch bei vielen Teilen der Ausstattung wie Matratze, Sitze und Co. variiert das Gewicht. Es hat etwa einen nicht unerheblichen Einfluss, ob die Matratze aus dem Rand oder der Mitte eines Schaumblocks gefertigt wurden.
Wegen dieser Unregelmäßigkeiten gilt für Wohnmobilhersteller die „Fünf-Prozent-Regel“. Das heißt, das tatsächliche Leergewicht des Wohnmobils kann bis zu fünf Prozent vom offiziellen Leergewicht abweichen. Bei gängigen Wohnmobilen kann diese Abweichung bis zu 150 Kilogramm betragen.
Deshalb unser Tipp: Packen Sie lieber etwas weniger ein. Denn weniger ist manchmal mehr. Vor allem dann, wenn ansonsten Bußgelder oder das Ende der Reise drohen.
Übergewicht kann teuer werden – diese Strafen drohen bei Überladung
Für Fahrzeugführer und Fahrzeughalter bis 7,5 Tonnen
Überladung | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|
über 5 Prozent | 10 | 0 |
über 10 Prozent | 30 | 0 |
über 15 Prozent | 35 | 0 |
über 20 Prozent | 95 | 1 |
über 25 Prozent | 140 | 1 |
über 30 Prozent | 235 | 1 |
Für Fahrzeugführer über 7,5 Tonnen
Überladung | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|
2 bis 5 Prozent | 30 | 0 |
über 5 Prozent | 80 | 1 |
über 10 Prozent | 110 | 1 |
über 15 Prozent | 140 | 1 |
über 20 Prozent | 190 | 1 |
über 25 Prozent | 285 | 1 |
über 30 Prozent | 380 | 1 |
Für Fahrzeughalter über 7,5 Tonnen
Überladung | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|
2 bis 5 Prozent | 30 | 0 |
über 5 Prozent | 140 | 1 |
über 10 Prozent | 235 | 1 |
über 15 Prozent | 285 | 1 |
über 20 Prozent | 380 | 1 |
über 25 Prozent | 425 | 1 |
über 30 Prozent | 425 | 1 |
Rechnen Sie also vor Ihrem Urlaub nach, wie viel Sie mitnehmen können und lassen Sie im Zweifel etwas zu Hause. Die meisten Sachen werden beim Campen sowieso nicht gebraucht oder sind auch vor Ort erhältlich.