Campanda (DACH) AGB bis 11. Januar 2022

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

der Campanda GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Luka Dremelj und Herrn Robert Rutkowski, Wrangelstr. 100, 10997 Berlin, Telefon: 030 8095 20 444, Telefax: 030 8095 20 499, E-Mail: info@campanda.com, Registergericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: HRB 149092 B (nachfolgend als „Campanda“ bezeichnet).

1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich der AGB

1.1 Campanda ist eine Online-Plattform (nachfolgend “Plattform” genannt) für das Anmieten und die Vermietung von Wohnmobilen, Wohnwagen und anderen Freizeitfahrzeugen (nachfolgend als “Fahrzeuge” bezeichnet). Über die Plattform kann der registrierte Nutzer nach Fahrzeugen suchen, diese online als Mieter buchen oder eigene Fahrzeuge als Vermieter zur Vermietung einstellen (nachfolgend als “Vermieter”, “Mieter” bzw. insgesamt als “Nutzer” bezeichnet). Bei den meisten auf der Plattform dargestellten Angeboten handelt es sich um Angebote anderer Nutzer, die Campanda lediglich vermittelt – hier kommen die Verträge direkt zwischen den Nutzern zustande, für die auch ggf. Besondere Mietbedingungen gelten (siehe Ziffer 1.4). Bei den auf der Plattform gesondert ausgewiesenen Eigen-Angeboten vermietet Campanda die Fahrzeuge dagegen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung – insoweit gelten Besondere Mietbedingungen von Campanda. 1.2 Diese Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend als “AGB“ bezeichnet) gelten für die Nutzung der Plattform “Campanda” und für sämtliche in diesem Zusammenhang geschlossene Verträge sowie alle rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen Nutzern der Plattform untereinander, sowie zwischen Nutzern der Plattform und Campanda selbst. 1.3 Von diesen AGB abweichenden Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen des Nutzers, die im Verhältnis zu Campanda gelten sollen, widerspricht Campanda ausdrücklich. Sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, Campanda hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. 1.4 Zusätzlich zu diesen AGB gelten je nach Fahrzeug gegenüber den Nutzern als Mieter Besondere Mietbedingungen der Vermieter oder – im Falle der Eigen-Angebote – Besondere Mietbedingungen der Campanda, d.h. Vertragsregelungen, die das Mietverhältnis im Einzelnen regeln (nachfolgend als “Besondere Mietbedingungen” bezeichnet). Die Besonderen Mietbedingungen sind bei dem jeweiligen Angebot auf der Website abrufbar und werden dem Mieter zusammen mit diesen AGB nach verbindlicher Buchung per E-Mail zugesandt. Sollten sich diese AGB und die Besonderen Mietbedingungen widersprechen, gehen die jeweiligen Regelungen der Besonderen Mietbedingungen vor.

2. Allgemeine Bedingungen zur Nutzung der Campanda-Plattform

2.1 Registrierung, Vertragsschluss

2.1.1 Der bloße Besuch der Plattform und die Betrachtung der zur Miete angebotenen Fahrzeuge setzt keine Registrierung voraus. Sobald der Nutzer jedoch über die Plattform einen Mietvertrag über ein Fahrzeug mit einem anderen Nutzer oder mit Campanda anstrebt, muss er sich zuvor registrieren. 2.1.2 Als Nutzer der Plattform sind ausschließlich volljährige und voll geschäftsfähige Personen zugelassen. Campanda kann von dem Nutzer entsprechende Nachweise, wie z.B. eine Kopie des Personalausweises oder des Führerscheins, verlangen. 2.1.3 Die im Rahmen der Registrierung abgefragten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Unzulässig ist insbesondere die Registrierung für oder Angabe von Daten Dritter. Etwaige Änderungen der Daten teilt der Nutzer Campanda unverzüglich mit oder ändert seine Daten in seinem Nutzerkonto auf der Plattform. 2.1.4 Mit dem Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars auf der Plattform gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot auf Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Campanda ab. Campanda übermittelt dem Nutzer daraufhin eine Bestätigungs-E-Mail. Mit Zugang dieser E-Mail ist die Nutzungsvereinbarung zustande gekommen, die das Verhältnis zur Nutzung der Plattform zwischen Campanda und dem Nutzer regelt (nachfolgend als “Nutzungsvereinbarung” bezeichnet). 2.1.5 Unberührt bleibt das Recht von Campanda, einzelne Nutzer als Vertragspartner ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen. Sowohl die Bestätigungs-E-Mail als auch eine etwaige Ablehnung des Nutzers erfolgen spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Anmeldung des Nutzers auf der Plattform. 2.1.6 Detaillierte Informationen darüber, wie die Registrierung abläuft, wie der Nutzer Eingabefehler im Registrierungsvorgang erkennen und korrigieren kann, stehen ihm auf der Plattform zur Verfügung.

2.2 Nutzerkonto, Zugangsdaten

2.2.1 Mit erfolgreicher Registrierung legt Campanda für den Nutzer ein Nutzerkonto an, auf das der Nutzer mit Hilfe seines Benutzernamens und seines Passwortes (im Folgenden “Zugangsdaten”) zugreifen kann. Als Benutzername dient die von dem Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse. Das Passwort legt der Nutzer selbst fest, und er kann es jederzeit über den passwortgeschützten Login-Bereich der Plattform ändern. 2.2.2 Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass sie von einem Dritten genutzt werden, hat er dies Campanda umgehend mitzuteilen. 2.2.3 Campanda ist berechtigt, die Zugangsdaten des Nutzers bei Verstößen gegen diese AGBs, insbesondere wegen
  • falscher Angaben bei der Registrierung,
  • unbefugter Weitergabe der Zugangsdaten, insbesondere des Passwortes, und/oder
  • Missbrauch der Plattform
zeitweilig oder dauerhaft zu sperren und/oder die Nutzungsvereinbarung bei verschuldeten und schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB außerordentlich und fristlos zu kündigen. Nach einem derartigen Vorfall darf sich der Nutzer nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Campanda erneut registrieren. 2.2.4 Campanda kann außerdem für einzelne Nutzer die angebotenen Fahrzeuge oder die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen, zeitweilig oder dauerhaft blockieren, wenn der Nutzer schuldhaft gegen Bestimmungen in diesen AGB verstößt, nach einer Fahrzeugmiete wiederholt negative Bewertungen anderer Nutzer erhalten hat, oder ein anderweitiger Grund in der Person des Nutzers vorliegt, die weitere Vertragsabschlüsse für andere Nutzer unzumutbar machen.

2.3 Kosten, Widerruf, Laufzeit, Kündigung

2.3.1 Die mit Campanda geschlossene Nutzungsvereinbarung als solche (vgl. Ziffer 2.1.4) ist für den Nutzer unentgeltlich. Es besteht für den Nutzer keine Pflicht, einen entgeltlichen Mietvertrag zu schließen bzw. ein Fahrzeug zu vermieten. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher auch für den Nutzer als Verbraucher nicht (vgl. § 312 Abs. 1 BGB). 2.3.2 Die Nutzungsvereinbarung kann beiderseits mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund auf Seiten der Campanda gelten insbesondere schuldhafte Verstöße gegen die in Ziffer 2.2.3 und Ziffer 2.5 genannten Verpflichtungen des Nutzers. 2.3.3 Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung können die von dem Nutzer auf der Plattform eingestellten Kommentare oder sonstigen Inhalte grundsätzlich abrufbar bleiben (vgl. Ziffer 2.4). Das Profil des Nutzers und etwaige Fahrzeugangebote werden im Übrigen gelöscht.

2.4 Rechte an auf der Plattform eingestellten Inhalten des Nutzers

2.4.1 Dem Nutzer wird ggf. die Möglichkeit eingeräumt, Beschreibungstexte für Angebote, Kommentare, Bewertungen, Fotos oder sonstige Inhalte (nachfolgend insgesamt als „Inhalte“ bezeichnet) auf der Plattform einzustellen. An den Inhalten können Rechte des jeweiligen Nutzers (z.B. Urheber-/Leistungsschutzrechte, etc.) bestehen. Campanda beschränkt sich auf den Betrieb der Plattform, stellt die Inhalte der Nutzer dar und ermöglicht ggf. eine Interaktion zwischen den Nutzern. Zur Aufrechterhaltung des Plattformbetriebs benötigt Campanda jedoch die nachfolgenden Rechte: 2.4.2 Wenn der Nutzer Inhalte auf der Plattform einstellt, räumt er Campanda an diesen Inhalten jeweils übertragbare, einfache, unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb der Plattform erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt er das Recht ein, die jeweiligen Inhalte im Rahmen der Plattform technisch zum Abruf bereitzustellen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen (Speichern auf den Servern von Campanda etc.). Darüber hinaus räumt der Nutzer Campanda das Recht ein, im Rahmen der Funktionen der Plattform die Inhalte auch für werbliche Zwecke on- und offline auf der Plattform von Campanda, aber auch auf Seiten Dritter öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, anderweitig öffentlich wiederzugeben und zu bearbeiten. Dies umfasst auch das Recht, entsprechende Nutzungshandlungen im Rahmen der jeweils aktuellen Zusatzfunktionen vorzunehmen, wie zum Beispiel Newsfeeds (ggf. in verschiedenen Formaten), andere Abonnement-Dienste (Push-Dienste) oder Abruf-Dienste (Pull-Dienste), sowie die Nutzung der Inhalte auf technisch optimierten Versionen der Plattform auf mobilen Endgeräten bzw. im Rahmen entsprechender Apps. 2.4.3 Campanda behält sich vor, die Plattform technisch mittels einer entsprechenden Programmierschnittstelle (sog. API) zu öffnen, so dass die Nutzung der Plattform auch von bzw. im Rahmen von Internetdiensten Dritter oder der Nutzer ermöglicht wird, möglicherweise auch einschließlich des Zugriffs auf die von dem jeweiligen Nutzer eingestellten Inhalte. Insoweit räumt der Nutzer das übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, den betreffenden Dritten den Zugriff und die etwaig nachfolgende öffentliche Zugänglichmachung oder Sendung der Inhalte zu gestatten. 2.4.4 Die Rechteeinräumung im vorstehenden Sinne gilt auch über die Beendigung der Nutzungsvereinbarung hinaus fort. Dies gilt nicht für Inhalte, die sich auf Angebote des Nutzers beziehen – diese werden mit wirksamer Vertragskündigung gelöscht. 2.4.5 Unabhängig davon behält sich Campanda vor, einzelne Inhalte oder Angebote der Vermieter ohne Angabe von Gründen zu löschen. Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmter Inhalt über die Plattform abrufbar bleibt.

2.5 Anforderungen an Angebote, Kommentare und Bewertungen auf der Plattform

2.5.1 Der Nutzer kann auf der Plattform Mietangebote, Beschreibungstexte, aber auch Kommentare und Bewertungen zu bestimmten Fahrzeugen oder Mietangeboten abgeben und hierbei Texte sowie ggf. auch Fotos oder andere Inhalte einstellen (nachfolgend insgesamt als “Inhalte” bezeichnet). Campanda kann und wird als reine Plattformbetreiberin diese Inhalte nicht proaktiv auf mögliche unzulässige Inhalte prüfen. Die Nutzer sind daher zu den nachfolgenden Verhaltensregelungen verpflichtet: 2.5.2 Als Vermieter von Fahrzeugen stellt der Nutzer sicher, dass seine eingestellten Inhalte zu Mietangeboten vollständig, wahrheitsgemäß und stets auf dem aktuellen Stand sind. Außerdem stellt er sicher, dass das angebotene Fahrzeug im angegebenen Zeitraum tatsächlich verfügbar ist und er sämtliche Verbraucherinformationspflichten (z.B. Belehrung über das Bestehen oder Nichtbestehen von Widerrufsrechten) und sonstigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Marken- und Urheberrechts, etc.) einhält. Ggf. stellt Campanda nach gesonderter Vereinbarung die Inhalte des Vermieters auf der Plattform ein. Auch in diesen Fällen ist der Vermieter verpflichtet, Campanda nur Inhalte zur Verfügung zu stellen, die den obigen Anforderungen entsprechen. Der Vermieter überprüft die Inhalte nochmals, nachdem sie auf der Plattform eingestellt wurden, und korrigiert sie, soweit erforderlich. Für unrichtige oder unvollständige Angaben in den Angeboten des Nutzers übernimmt Campanda in keinem Fall die Gewährleistung oder Haftung. 2.5.3 Stalking (d.h. das willentliche und beharrliche Verfolgen oder Belästigen anderer Nutzer) ist im Rahmen der Plattformnutzung untersagt. Sollte Campanda von Stalking-Fällen Kenntnis erlangen, behält sie sich die außerordentliche Kündigung der Nutzungsvereinbarung vor und wird gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörden informieren. 2.5.4 Auch Persönlichkeitsverletzungen, Diffamierungen und Mobbing jeglicher Art und Form sind auf der Plattform untersagt. 2.5.5 Bewertungen und Kommentare dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken der Nutzer und zum Erfahrungsaustausch abgegeben werden. Eine Nutzung der Bewertungs- und Kommentarfunktion von Campanda für gewerbliche und/oder geschäftliche Zwecke ist nicht gestattet. Dies betrifft insbesondere als Privatmeinung getarnte “Kommentare” oder Werbemaßnahmen, das Anbieten von entgeltlichen Waren oder Dienstleistungen jedweder Art oder die Aufforderung, ein entsprechendes Angebot abzugeben. 2.5.6 Der Nutzer darf keine automatischen oder manuellen Verfahren anwenden, mittels derer Daten aus der Plattform ausgelesen, gespeichert, bearbeitet, verändert, weitergeleitet oder auf sonstige Weise missbraucht werden. Es dürfen keine E-Mails/Nachrichten abgefangen oder gar Profile anderer Nutzer gehackt werden. 2.5.7 Unzulässig ist das Veröffentlichen, das Versenden oder die sonstige Weitergabe von personenbezogenen Daten anderer Nutzer oder Dritter (z.B. Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen), es sei denn, der betreffende Nutzer hat dem ausdrücklich zugestimmt. 2.5.8 In die Plattform von Campanda dürfen keine Viren, Trojaner und entsprechende Skripte sowie Programme oder ähnlicher Schadcode eingebracht werden. Das Versenden von Spam-E-Mails / Spam-Nachrichten ist ebenfalls verboten. 2.5.9 Der Nutzer darf keine in irgendeiner Weise rechtswidrigen Inhalte auf der Plattform einstellen. Dies betrifft z.B. strafrechtlich relevante Inhalte und Inhalte, die zivilrechtlich verfolgt werden können. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die:
  • beleidigenden, verleumderischen oder sonst ehrverletzenden Inhalts sind und/oder rassistische oder ausländerfeindliche Tendenzen aufweisen;
  • das Recht auf Schutz der Privat- und Intimsphäre und/oder sonst das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und/oder andere in irgendeiner Weise bedrohen oder anderweitig unter Druck setzen oder setzen würden, würden sie durchgeführt;
  • das Recht Dritter am eigenen Bild verletzen (z.B. Fotos, auf denen Personen abgebildet sind, die keine Zustimmung zur Darstellung auf der Plattform erteilt haben;
  • Kennzeichenrechte (Marken, Unternehmenskennzeichen, Titel) oder andere gewerbliche Schutzrechte (z.B. Design-, Gebrauchsmusterrechte oder Patente) Dritter verletzen (z.B. Produktpiraterie);
  • urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich geschützte Positionen Dritter verletzen (z.B. Raubkopien von Musik, Filmen und Software zum Gegenstand haben) und/oder
  • Links zu Internetangeboten Dritter setzen.

2.6 Gewährleistung, Haftung, Freistellungsverpflichtung des Nutzers

2.6.1 Der Nutzer gewährleistet gegenüber Campanda, dass er zur Einräumung der Rechte in dem durch Ziffer 2.4 dieser AGB bestimmten Umfang berechtigt und in der Lage ist. Er gewährleistet auch, keine Inhalte auf der Plattform einzustellen, deren Gegenstand oder Inhalt gegen die Regelungen der Ziffer 2.5 dieser AGB verstoßen, sowie auch keine der dort verbotenen Handlungen zu begehen. 2.6.2 Der Nutzer ist für sämtliche von ihm auf die Plattform eingestellten Angebote, Inhalte, insbesondere Texte, Videos und Fotos, und für das Vorhandensein der hierfür etwaig erforderlichen Rechtspositionen ebenso allein verantwortlich wie für seine Handlungen, Bewertungen und Beiträge auf der Plattform. Campanda prüft die Inhalte und Handlungen der Nutzer grundsätzlich nicht, es sei denn, sie wird von anderen Nutzern oder Dritten über etwaige Rechtsverletzungen in Kenntnis gesetzt. 2.6.3 Der Nutzer verpflichtet sich, Campanda sowie die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung, ihre Angestellten und sonstigen Mitarbeiter von jeder Haftung und sämtlichen Kosten, einschließlich Rechtsanwaltskosten zur Rechtsverteidigung sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens sowie etwaiger von einem Gericht festgesetzter bzw. festzusetzender Ordnungsgelder, freizuhalten bzw. freizustellen, falls die vorgenannten Personen von Dritten in Anspruch genommen werden, weil der Nutzer in schuldhafter Weise gegen die Gewährleistungen und Verpflichtungen im Sinne der Ziffern 2.2.3, 2.4, 2.5 und 2.6.1 dieser AGB verstößt. Entsprechendes gilt, falls die Inanspruchnahme aus einem anderweitig rechtswidrigen Inhalt resultiert, sowie in Fällen, in denen die Inanspruchnahme seitens einer Verbraucherschutzeinrichtung oder einer Behörde erfolgt. Campanda verpflichtet sich, den Nutzer über die Inanspruchnahme unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs zu geben. Der Nutzer ist verpflichtet, Campanda unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig mitzuteilen. 2.6.4 Eventuelle darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von Campanda bleiben unberührt.

2.7 Gewährleistung, Haftung von Campanda

2.7.1 Die Gewährleistung von Campanda für die erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Campanda-Plattform und den Vermittlungsleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Gewährleistung im Zusammenhang mit den Mietverträgen, die ausschließlich zwischen Mieter und Vermieter zustande kommen, übernimmt Campanda nicht. 2.7.2 Campanda übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und Angebote von Nutzern, für die Inhalte der Profile der Nutzer sowie sonstiger Informationen und Inhalte, die Nutzer auf der Plattform einstellen. Sobald Campanda in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass rechtswidrige Inhalte auf der Plattform eingestellt werden, wird Campanda – ggf. nach Anhörung des Nutzers – die Inhalte löschen. 2.7.3 Im Übrigen haftet Campanda nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Nutzers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Unter “wesentlichen Vertragspflichten” sind solche zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Campanda haftet außerdem nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform beruhen, die Folge einer von Campanda zu vertretenden Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Campanda haftet insbesondere nicht für Schäden im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen von Vermietern im Zusammenhang mit etwaigen Mietverträgen oder im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer hätten vermieden werden können.

2.8 Newsletter, Werbung

2.8.1 Campanda behält sich vor, dem Nutzer im Rahmen der anwendbaren Gesetze Newsletter sowie Nachrichten über die Plattform per E-Mail senden. Zum Versand des Newsletters werden die dafür notwendigen Daten, wie die E-Mail-Adresse sowie ggf. der Name und Vorname des Nutzers verwendet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Campanda. 2.8.2 Campanda behält sich vor, auf der Plattform auch Werbung Dritter zu unterbreiten (z.B. in der Form von Werbebannern). Derartige Werbung wird jedoch internetüblich von den eigentlichen Inhalten der Plattform getrennt dargestellt.

2.9 Datenschutz

Der respektvolle vertrauliche Umgang mit persönlichen Daten gehört zur Geschäftsphilosophie von Campanda. Campanda legt hohen Wert auf die Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Bundesdatenschutz- und des Telemediengesetzes. Die Einzelheiten zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung von Campanda.

2.10 Änderung der AGB

Campanda behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen bzw. Ergänzungen werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail oder schriftlich angekündigt. Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), gelten die geänderten AGB als angenommen. Campanda wird in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen. Widerspricht der Nutzer der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Campanda behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

2.11 Vertragssprache, anwendbares Recht, Gerichtsstand; Streitbeilegungsverfahren

2.11.1 Die für den Vertragsabschluss über die Dienste von Campanda und für etwaige über die Plattform mit Campanda oder Dritten abgeschlossene Mietverträge zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Für die Nutzungsvereinbarung mit Campanda ist über diese AGB hinaus kein gesonderter Vertragstext vorgesehen. Der Inhalt der Nutzungsvereinbarung ergibt sich aus diesen AGB sowie den konkreten, im Rahmen der Registrierung übermittelten Angaben. Im Fall einer Buchung eines Fahrzeugs werden dem Nutzer zusätzlich die Besonderen Mietbedingungen des Vermieters bzw. der Campanda, wie auch ggf. weitere variable Mietbedingungen, die AGB des Zahlungsdienstleisters MANGOPAY S.A. angezeigt. Die Angaben werden von Campanda gespeichert, sind jedoch für den Nutzer später nicht mehr gesondert über das Internet abrufbar. 2.11.2 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ist der Nutzer ein Verbraucher, d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit diese dem Mieter einen weitergehenden Schutz gewähren. 2.11.3 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten Berlin-Mitte. 2.11.4 Der Link zur OS-Plattform der EU-Kommission zur Streitschlichtung gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 lautet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Campanda ist weder gesetzlich noch auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Campanda wird sich im Konfliktfall bemühen, mit dem Nutzer eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Schlichtungsstellen kostenpflichtig sind, wird Campanda auch im wohlverstandenen Kosteninteresse des Nutzers nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.

2.12 Weitere Pflichten der Nutzer, Umgehungsverbot

2.12.1 Die Nutzer sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Vertragsverhältnisse bekannt gewordenen Daten der anderen Nutzer vertraulich zu behandeln und sie unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine derartige Weitergabe ist für die Vertragsdurchführung oder gesetzlich zwingend erforderlich. 2.12.2 Es ist den Nutzern untersagt, die Vermittlungs- und Provisionsstruktur von Campanda zu umgehen. Eine verbotene Umgehung liegt insbesondere dann vor, wenn sich Nutzer, die zuvor auf ein Angebot auf der Plattform aufmerksam wurden, direkt untereinander in Verbindung setzen oder über die Kommunikationsfunktionalitäten des Nutzerkontos bei Campanda ihre Kontaktdaten (z.B. Adresse, Firmierung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) übermitteln. Sollte sich ein Nutzer seinerseits vor Vertragsschluss direkt an einen anderen Nutzer wenden, hat ihn der jeweils andere Nutzer auf die Plattform von Campanda zu verweisen. Es ist dem Nutzer untersagt, einen über die Plattform geschlossenen Vertrag zu stornieren, um ihn anschließend außerhalb der Plattform mit dem jeweils anderen Nutzer neu zu schließen. Die Nutzer verpflichten sich, während der Dauer der Nutzungsvereinbarung mit Campanda bei wiederholten Fahrzeug-Buchungen sich nicht mit dem jeweiligen anderen Nutzer direkt in Verbindung zu setzen, um zukünftige Mietverhältnisse außerhalb der Plattform von Campanda abzuwickeln.

3. Versicherung

3.1 Der Vermieter ist allein dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug ausreichend auch für die jeweilige Nutzung als Vermietfahrzeug versichert ist. Er stellt sicher, dass er entweder eine Selbstfahrervermietversicherung abschließt, oder dass das Fahrzeug den Versicherungsbedingungen einer ggf. angebotenen Versicherung über Campanda (vgl. Ziffer 3.2) entspricht. 3.2 Wird zwischen Nutzern ein Mietvertrag über ein Fahrzeug zu nicht-gewerblichen Zwecken über die Plattform geschlossen, besteht je nach Angebot ggf. Versicherungsschutz mit einem Versicherungspartner der Campanda. Der Versicherungsschutz richtet sich allein nach den jeweiligen besonderen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherungspartners, die jeweils auf der Website im Angebot abrufbar sind. Bei der Einstellung eines Fahrzeugs durch den Vermieter bzw. bei der Buchung durch den Mieter stimmt der Nutzer diesen Versicherungsbedingungen gesondert zu. Ein Versicherungsschutz für Nutzer über einen Versicherungspartner von Campanda ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Mietvertrag nicht über die Plattform und unter Vermittlung von Campanda geschlossen wurde. 3.3 Dem Mieter obliegt es, sich über die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Fahrzeugs zu informieren. Die Versicherungsbedingungen enthalten ggf. auch Beschränkungen zum Alter des Nutzers, zu den Voraussetzungen der Fahrerlaubnis oder zum Einsatzort des Fahrzeugs und werden bei Buchung Bestandteil des Vertrages mit dem Nutzer. Sie sind vom Nutzer unbedingt einzuhalten. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass falsche oder unvollständige Angaben bei der Registrierung auf Campanda oder bei der Buchung des Fahrzeugs zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können.

4. Miete von Fahrzeugen auf der Plattform

4.1 Fahrzeugvermittlung und Eigen-Angebote von Campanda

4.1.1 Nutzer können auf der Plattform Fahrzeuge anderer Nutzer anmieten. Abgesehen von den Eigen-Angeboten der Campanda (siehe Ziffer 4.1.3) vermittelt Campanda lediglich Mietverträge zwischen den Nutzern als Vermieter und Mietern. Die Vermittlungsleistungen durch Campanda sind für den Mieter unentgeltlich. 4.1.2 Die entgeltlichen Mietverträge kommen grundsätzlich ausschließlich zwischen den Nutzern untereinander zustande. Sowohl für den Vertragsinhalt wie auch für die Vertragsdurchführung sind insoweit allein die Nutzer verantwortlich. Es gelten ggf. Besondere Mietbedingungen des Vermieters, die dem Nutzer bei der Buchung zur Kenntnis gegeben werden und die ihm im Rahmen der Buchungsbestätigung zugeschickt werden. 4.1.3 Bei den ausdrücklich als “Vermietung durch Campanda” gekennzeichneten Fahrzeugen ist Campanda dagegen selbst Vermieterin und bedient sich Beauftragter bzw. Erfüllungsgehilfen zur Bereitstellung der Fahrzeuge. Campanda besitzt jedoch selbst keine Fahrzeuge. Der Mietvertrag kommt dann direkt mit Campanda zustande, und sie ist auch für die Angebote und die Vertragsdurchführung in diesen Fällen allein verantwortlich. Es gelten insoweit die Besonderen Mietbedingungen von Campanda, die dem Nutzer zur Kenntnis gegeben und nach der Buchung zugeschickt werden. 4.1.4 Gegenstand aller über die Plattform geschlossenen Verträge ist – mit Ausnahme der ggf. zusätzlich abgeschlossenen Versicherungsverträge – ausschließlich die mietweise Überlassung des Fahrzeugs sowie ggf. Zubehör. Weder die Vermieter noch Campanda erbringen Reiseleistungen oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen.

4.2 Darstellung auf der Website, Angebot und Buchung eines Fahrzeugs, Zustandekommen des Mietvertrags

4.2.1 Die Darstellungen von Fahrzeugen auf der Plattform stellen noch keine verbindlichen Angebote der Vermieter bzw. von Campanda dar. 4.2.2 Hat sich ein Nutzer ein Fahrzeug ausgesucht, bestehen mehrere Möglichkeiten, einen Mietvertrag mit dem Vermieter bzw. mit Campanda (vgl. Ziffer 4.1.3) zu schließen:
  • Im Regelfall stellt der Nutzer zunächst eine unverbindliche Anfrage an den Vermieter bzw. an Campanda über den entsprechenden Button auf der Website. Campanda wird die Anfrage bei Eigen-Angeboten selbst bearbeiten oder die Anfrage an den Vermieter weiterleiten. Ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann Campanda bzw. der Vermieter sodann ggf. ein verbindliches Angebot an den Mieter per E-Mail abgeben. Der Nutzer nimmt das Angebot des Vermieters verbindlich an, in dem er über den entsprechenden Button “kostenpflichtig buchen” das Angebot bestätigt. Damit kommt der Mietvertrag zustande.
  • Die Anfrage des Nutzers kann auch unspezifisch durch die Platzierung eines Mietwunsches erfolgen. Campanda versucht, den Mietwunsch an geeignete Vermieter weiterzuleiten, welche sodann ggf. ein verbindliches Angebot an den Nutzer abgeben können. Ggf. unterbreitet auch Campanda selbst ein entsprechendes Angebot. Der Nutzer nimmt das Angebot verbindlich an, in dem er über den entsprechenden Button “kostenpflichtig buchen” das Angebot bestätigt.
  • Der Vermieter bzw. Campanda selbst kann seine Fahrzeuge auf der Plattform auch über die “Direct Booking”-Funktion anbieten. In diesen Fällen ist bereits die Darstellung des Fahrzeugs auf der Plattform das verbindliche Angebot des Vermieters bzw. Campandas. Der Nutzer nimmt dieses Angebot verbindlich an, indem er am Ende des Bestellvorgangs den Button “kostenpflichtig buchen” drückt. Damit kommt der Mietvertrag zustande.
  • Ggf. können auf der Website auch sogenannte “Last Minute”-Angebote der Vermieter bzw. der Campanda direkt vom Nutzer verbindlich gebucht werden. Für den Vertragsschluss gilt der vorhergehende Spiegelstrich (“Direct Booking”-Funktion) entsprechend.
4.2.3 Soweit nicht anders vereinbart, gilt für verbindliche Angebote der Vermieter bzw. Campandas eine Annahmefrist von 24 Stunden. Nimmt der Nutzer das verbindliche Angebot nicht fristgerecht an, behält sich der Vermieter bzw. Campanda das Recht vor, das Angebot anderen Nutzern zu unterbreiten und so den Abschluss eines Mietvertrages herbeizuführen. 4.2.4 Zu den Einzelheiten, wie die Buchung funktioniert, wie der Nutzer Eingabefehler bei der Buchung erkennen und ggf. korrigieren kann und wie der Mietvertrag zwischen Vermieter bzw. Campanda und dem Nutzer zustande kommt, findet der Nutzer auch eine Beschreibung auf der Plattform. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Angaben auf der Plattform und diesen AGB gehen die AGB vor.

4.3 Kein Widerrufsrecht für Verbraucher

4.3.1 Soweit Campanda lediglich den Mietvertrag zwischen dem Nutzer und einem Vermieter vermittelt, besteht für den Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht, da Campanda diese Leistungen gegenüber dem Mieter unentgeltlich erbringt (vgl. § 312 Abs. 1 BGB). 4.3.2 Über die Plattform Campanda können entweder mit anderen Nutzern oder mit Campanda direkt Mietverträge über Fahrzeuge geschlossen werden, die für einen genau angegebenen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn der Nutzer Verbraucher ist, besteht für derartige Verträge im Zusammenhang mit der Unterbringung, Freizeitbetätigung bzw. Kraftfahrzeugvermietung gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

4.4 Abschluss der Buchung, Preise, Zahlung, Fälligkeit

4.4.1 Durch eine erfolgreich abgeschlossene Buchung über die Plattform kommt zwischen den Nutzern ein Mietvertrag zu den vereinbarten Konditionen zustande. Ausschließlich bei den als Eigen-Angeboten gekennzeichneten Angeboten kommt der Mietvertrag direkt zwischen Campanda und dem Nutzer zustande. Eine Buchungsbestätigung wird dem Nutzer per E-Mail übermittelt. 4.4.2 Die in den jeweiligen Angeboten genannten Preise gelten als Endpreise (nachfolgend insgesamt als “Endpreis” genannt). Sie enthalten das Mietentgelt für das Fahrzeug und ggf. Entgelte für weitere Leistungen des Vermieters bzw. der Campanda wie z.B. Zubehör, Übergabepauschalen etc. (nachfolgend “Mietpreis” genannt) und ggf. zusätzliche Versicherungsleistungen. 4.4.3 Soweit nicht anders mit dem Vermieter bzw. mit Campanda vereinbart, ist die Bezahlung unmittelbar mit Abschluss der Buchung zu leisten und erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister MANGOPAY S.A., 59 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Die Nutzer als Vermieter und als Mieter müssen hierzu eine gesonderte Geschäftsbeziehung zu der MANGOPAY S.A. begründen. Für diese gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MANGOPAY S.A., die hier abgerufen werden können. 4.4.4 Je nach Angebotskonditionen und den Bedingungen des Vermieters, ist bei Abschluss der Buchung der gesamte Endpreis oder ggf. zunächst lediglich eine Anzahlung zu leisten. Soweit nicht anders vereinbart, ist der gesamte Endpreis unmittelbar bei Abschluss der Buchung fällig, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 60 Tage beträgt. Soweit nicht anders vereinbart, ist in allen anderen Fällen eine Anzahlung von 40% des Endpreises bei Abschluss der Buchung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss dann zu dem im Angebot und/oder den Besonderen Mietbedingungen angegebenen Zeitpunkt geleistet werden. Soweit nicht anders mit dem Vermieter vereinbart, ist die Restzahlung 60 Tage vor dem Mietbeginn zur Zahlung fällig. Einzelheiten zur Restzahlung sind dem Angebot und den Besonderen Mietbedingungen des Vermieters zu entnehmen. 4.4.5 Der Nutzer gerät mit der Zahlung ohne gesonderte Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Zahlungsaufforderung zahlt. 4.4.6 Zahlt ein Nutzer nach Fälligkeit und trotz nochmaliger Mahnung nicht, ist der Vermieter bzw. Campanda befugt, den Mietvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Der Nutzer hat in diesen Fällen einen pauschalierten Schadensersatz nach Maßgabe der Stornostaffel zu leisten (vgl. Ziffer 4.5.2). Die Geltendmachung eines weiteren oder weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt.

4.5 Stornierung durch den Mieter

4.5.1 Die Buchung des Fahrzeugs auf der Plattform von Campanda ist verbindlich. Wünscht der Nutzer nach der Buchung Änderungen der Buchungsdetails oder eine Stornierung der Buchung, so hat er sich unverzüglich mit dem Vermieter sowie mit Campanda per E-Mail an service@campanda.com in Verbindung zu setzen. Campanda wird Änderungswünsche oder Stornierungen nur dann bearbeiten, wenn diese ihr von beiden Parteien (Mieter und Vermieter) schriftlich bestätigt wurden. Campanda behält sich vor, für Änderungen der Buchungsdetails oder Stornierungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 vom Nutzer zu erheben. Ziffer 4.5.2, letzter Absatz, dieser AGB gilt entsprechend. 4.5.2 Campanda weist darauf hin, dass Stornierungen des Mieters, die nicht auf Umständen beruhen, die er nicht zu vertreten hat, pauschale Stornogebühren auslösen können. Soweit nicht anders in den Besonderen Mietbedingungen des Vermieters angegeben, gelten die folgenden Stornierungsentgelte bei einem Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter:
  • Bis zu 30 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises (vgl. Ziffer 4.4.2);
  • zwischen 29 und 15 Tagen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises;
  • weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises;
  • am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100% des Mietpreises.
Dem Nutzer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter bzw. Campanda kein oder ein geringerer als der oben genannte pauschalierte Schaden entstanden ist. Weitere oder weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund der Stornierung bleiben sowohl Campanda wie auch dem Vermieter vorbehalten.

4.6 Vertragslaufzeit, Kündigung

4.6.1 Soweit nicht anders vereinbart, wird der Mietvertrag für den vereinbarten Mietzeitraum geschlossen. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses liegt auf Seiten des Vermieters bzw. von Campanda insbesondere dann vor, wenn der Nutzer trotz Mahnung nicht fristgerecht zahlt (vgl. Ziffer 4.4.7). 4.6.2 Für den Fall, dass der Mietvertrag nach dem Abholzeitpunkt außerordentlich fristlos wegen eines von dem Nutzer zu vertretenden Umstandes gekündigt wurde, steht dem Vermieter bzw. Campanda der Mietzins für den verbleibenden Mietzeitraum bis zum regulären Ende des Vertrages zu. Es sind jedoch solche Aufwendungen anzurechnen, die sich der Vermieter bzw. Campanda infolge des vorzeitigen Endes des Mietverhältnisses erspart. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

4.7 Gewährleistung und Haftung im Falle von Eigen-Angeboten der Campanda

4.7.1 Hinsichtlich der Eigen-Angebote der Campanda (vgl. Ziffer 4.1.3) gilt für die Gewährleistung und Haftung Folgendes: 4.7.2 Für den Fall, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht, entfällt für den Zeitraum bis zur Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs die Verpflichtung zur Zahlung des Endpreises. Der Nutzer kann während des Fahrzeugausfalls bzw. bis zur Beschaffung des Ersatzfahrzeugs Hotelkosten ausschließlich im erforderlichen Umfang (Kategorie: maximal 3 Sterne) geltend machen. Der ersparte Mietzins ist auf die Hotelkosten anzurechnen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Ausfall des Fahrzeugs auf einem Mangel beruht, der nach Mietvertragsschluss entstanden ist, und den der Vermieter bzw. Campanda zu vertreten hat. 4.7.3 Im Übrigen gelten für den Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der §§ 536 ff. BGB. 4.7.4 Die Haftung von Campanda und seiner Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind außerdem Schäden aufgrund arglistiger Täuschung oder Zusicherungen der Campanda sowie Schäden im Zusammenhang mit dem Produkthaftungsgesetz.

5. Weitere Bestimmungen für Vermieter

5.1 Vertragsgegenstand, Verantwortung des Vermieters für Angebote

5.1.1 Soweit der Vermieter nicht über eigene Besondere Mietbedingungen verfügt, stellt Campanda entsprechende Besondere Mietbedingungen zur Verfügung, die der Vermieter zur Gestaltung des Mietverhältnisses mit dem Nutzer als Mieter nutzen kann. Campanda übernimmt keinerlei Gewähr für die Wirksamkeit und rechtliche Zulässigkeit der verwendeten Besonderen Mietbedingungen. Es wird dem Vermieter empfohlen, für die Gestaltung seiner Besonderen Mietbedingungen qualifizierten Rechtsrat einzuholen. 5.1.2 Der Vermieter ist für seine Angebote allein verantwortlich. Bei “Direct Booking”- und “Last Minute”-Angeboten ist dem Vermieter bewusst, dass er bereits ein verbindliches Angebot abgibt. Er hat daher stets Endpreise anzugeben. 5.1.3 Die Mietverträge kommen ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Nutzer zustande. Die Vertragsabwicklung und auch die Gewährleistung bzw. Haftung bei Mietmängeln oder Pflichtverletzungen des Vermieters liegt daher allein in der Verantwortung des Vermieters. 5.1.4 Der Vermieter stellt sicher, dass die von ihm angebotenen Fahrzeuge in dem jeweils ausgewiesenen Zeitraum verfügbar sind. Inhalte zu den Mietangeboten müssen richtig, vollständig und wahrheitsgemäß sein. Außerdem stellt der Vermieter sicher, dass die Informationen zum Fahrzeug sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entsprechen (vgl. Ziffer 2.5.2). 5.1.5 Der Vermieter hat Campanda über sämtliche vertragsrelevanten Änderungen (z.B. Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs, Änderung der Mietbedingungen) unverzüglich zu informieren. Sollte der Vermieter mit dem Nutzer nach Abschluss des Mietvertrages die Laufzeit des Vertrages ändern, ist auch dies Campanda mitzuteilen – soweit nicht anders zwischen Campanda und dem Vermieter vereinbart, erhöht sich bei Verlängerung der Mietlaufzeit die Provision von Campanda entsprechend. 5.1.6 Dem Vermieter ist es nicht gestattet, außerhalb der mietvertraglichen Vereinbarung zusätzliche Gebühren oder sonstige Zahlungen vom Nutzer zu verlangen. Dies gilt auch für etwaige Kilometerbegrenzungen.

5.2 Provision, Stornierung, Rechnung, Fälligkeit, Zahlung

5.2.1 Die Nutzung der Plattform und die Einstellung von Angeboten durch den Vermieter ist unentgeltlich. 5.2.2 Der Vermieter ist verpflichtet, eine Provision an Campanda zu zahlen, wenn über die Plattform von Campanda ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und einem Nutzer abgeschlossen wird. Die Höhe der Provision wird dem Vermieter im Rahmen des Registrierungsprozesses bzw. Nutzerkontos angezeigt. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Provision 20% des Netto-Mietpreises (vgl. Ziffer 4.4.2) zzgl. etwaiger Umsatzsteuer. 5.2.3 Der Provisionsanspruch entsteht unmittelbar mit Abschluss des Vertrages zwischen Vermieter und dem Nutzer und wird über den Zahlungsdienstleister MANGOPAY S.A. abgerechnet (vgl. Ziffer 5.2.6). Soweit nicht anders vereinbart, bleibt der Provisionsanspruch auch dann in voller Höhe bestehen, wenn der Nutzer den Mietvertrag storniert oder der Mietvertrag anderweitig aus Gründen beendet wird, die nicht im Verantwortungsbereich von Campanda liegen. 5.2.4 Soweit nicht anders vereinbart, richten sich Stornierungen und die Stornogebühren, die der Vermieter gegenüber dem Nutzer erhebt, nach Ziffer 4.5.2 der AGB. 5.2.5 Der Vermieter ist dazu verpflichtet, für die Abwicklungen der an ihn zu bewirkenden Zahlungen das Zahlungssystem MANGOPAY der MANGOPAY S.A. zu nutzen und die hierfür geltenden AGB der MANGOPAY S.A. zu akzeptieren, die hier abgerufen werden können. Die von der MANGOPAY S.A. geforderten Unterlagen und Nachweise sind vorzulegen. 5.2.6 Der Vermieter erklärt sein Einverständnis und weist die MANGOPAY S.A. unwiderruflich an, von den eingehenden Zahlungen des Mieters zunächst die Vermittlungsprovision und gegebenenfalls weitere Gebühren der Plattform (z.B. Versicherung) sowie ggf. weitere Forderungen gegen den Vermieter abzuziehen und an den jeweils Berechtigten, insbesondere die Vermittlungsprovision an Campanda, auszukehren. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Restbetrag innerhalb von drei deutschen Bankarbeitstagen nach Fahrzeugabholung per Überweisung an den Vermieter ausgekehrt.

5.3 Bindung an Mietverträge

5.3.1 Der Vermieter kann seine eingestellten Fahrzeuge jederzeit löschen oder deaktivieren, solange kein wirksamer Vertrag mit oder ein bindendes Angebot an einen Nutzer vorliegt. 5.3.2 Campanda ist ebenfalls befugt, aus berechtigten Gründen Fahrzeuge oder Angebote des Vermieters auf der Plattform vorübergehend oder dauerhaft zu entfernen. Mit wirksamen Vertragsschluss ist der Vermieter an den Mietvertrag gebunden. Stand: Juni 2020